SGB III
Das 3. Sozialgesetzbuch (kurz SGB III) regelt seit dem 1. Januar 1998 zusammen mit dem 2. Sozialgesetzbuch das deutsche Arbeitsförderungsrecht.
Es ist die Grundlage für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsagenturen.
Das 3. Sozialgesetzbuch (kurz SGB III) regelt seit dem 1. Januar 1998 zusammen mit dem 2. Sozialgesetzbuch das deutsche Arbeitsförderungsrecht.
Es ist die Grundlage für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsagenturen.