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Schulpflicht

In Deutschland gilt für Menschen bis zu einem bestimmten Alter die Pflicht, zur Schule zu gehen. Genaueres regeln die jeweiligen Schulgesetze der Bundesländer.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Schulpflicht bis zum Erreichen des 18. Geburtstag oder dem Abschluss einer Ausbildung.

Schulpflicht heißt: die Verpflichtung eine staatliche oder anerkannte Ersatzschule zu besuchen.

Die Vollzeitschulpflicht gilt bis zum regulären Verlassen der Allgemeinbildenden Schule. Danach gibt es andere Varianten der Erfüllung der Schulpflicht zum Beispiel während der Ausbildung oder im Übergangssystem.

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