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BO-Koordinator:in

BO-Koordinator:in

So wird häufig die durch die Schulleitung beauftragte Lehrkraft für Berufliche Orientierung bezeichnet, die an jeder weiterführenden Schule benannt ist. Sie sollte Mitglied der Steuergruppe der Schule sein oder themenbezogen an deren Beratungen teilnehmen.

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
a) die Erarbeitung und Fortschreibung eines schulischen Konzeptes zur Beruflichen Orientierung
b) die Beratung der Schulleitung und der Lehrkräfte bezüglich der Einführung von Potenzialanalyseverfahren und Portfolioinstrumenten,
c) die Organisation der Schülerbetriebspraktika und des Praxislernens,
d) die Organisation der Berufs- und Studienberatung,
e) die Bedarfsermittlung für zusätzliche schulische und außerschulische berufs- und studienorientierende Angebote sowie deren Organisation und Abstimmung,
f) die Zusammenarbeit mit den JBA oder den Arbeitsbündnissen Jugend und Beruf sowie
g) die Zusammenarbeit mit und Betreuung von außerschulischen Partnern.

Zur Umsetzung dieser Aufgaben leitet die Lehrkraft für Berufliche Orientierung eine Arbeitsgruppe und ist in angemessenem Umfang von der Unterrichtsverpflichtung freizustellen.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift des Landes M-V.

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