Was geht, wenn Schule nicht mehr geht?
Das Zusammenwirken verschiedenster Faktoren kann dazu führen, dass ein Kind mit den an einer Schule möglichen Rahmenbedingungen nicht klarkommt. Das Ergebnis ist oft eine Lernverweigerung bis hin zu extrem störenden, manchmal bereits gewalttätigem Verhalten. Ist das Kind noch unter 14 Jahren, kann zeitweise eine Schulwerkstatt eine Alternative sein. Bei älteren Kindern beziehungsweise Jugendlichen gibt es bei schulaversievem Verhalten die Möglichkeit, eine Produktionsschule zu besuchen.
Eine Produktionsschule hat in der Regel mehrere "Werkstätten" (z.B. Tischlerei, Garten), in denen die Schüler:innen praktisch aktiv sein können. Hier sind sie hauptsächlich in kleinen Gruppen tätig. Ergänzt wird dies durch niedrigschwelligen Unterricht in prüfungsrelevanten Fächern (Deutsch, Mathematik). In der Regel einmal im Jahr ist das Erreichen des Schulabschlusses "Berufsreife" durch absolvieren einer sogenannten "Nichtschülerprüfung" möglich.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell Produktionsschulen an 8 Standorten, wobei einige Standorte zum selben Träger gehören. Jede Produktionsschule berät gerne zu den regionalen Möglichkeiten und dem Anmeldeverfahren.
Eine Übersicht der Produktionsschulen nebst Kontaktdaten finden Sie hier.
Schulpflicht beachten!
Eine Produktionsschule ist keine Schule im klassischen Sinne, sondern vielmehr ein Angebot der Jugendhilfe mit schulischem Anteil. Da bis zum 18. Lebensjahr die Schulpflicht gilt, muss für das Kind, bevor es die Produktionsschule besuchen kann, ein Antrag auf Schulbefreiung beim Ministerium für Bildung gestellt werden. Wird diesem Antrag stattgegeben, erfolgt dies unter der Auflage, des regelmäßigen Besuches der Produktionsschule.