Schulabgang, aber noch kein Ausbildungsplatz?
Zwischen Schule und Ausbildung
Es gelingt nicht allen jungen Menschen sofort, einen Ausbildungsplatz zu finden. Für diejenigen, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, gilt weiterhin die Schulpflicht. In diesem Fall müssen sie sich bei der zuständigen beruflichen Schule (Meldeschule) anmelden. Es gibt verschiedene Angebote im sogenannten "Übergangssystem", die jungen Menschen eine Orientierung bieten können. Lehrkräfte können mit dem Wissen über diese Angebote bei der Beratung von Schüler:innen und Eltern hilfreiche Alternativen aufzeigen. Der erste Schritt sollte ein Gespräch mit der Beratungsfachkraft der Schule sein, die detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten im Übergangssystem geben kann.
Manchmal sind beide Seiten noch nicht ganz voneinander überzeugt - die EQ bietet die Option zum Kennenlernen und wenn´s passt Behalten.
Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter fördern dieses durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung. Ansprechpartner für interessierte Unternehmen ist der Arbeitgeber-Service.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbilden/einstiegsqualifizierung-arbeitgeber
Einjähriges Berufsvorbereitungsjahr - BVJ1
In das einjährige Berufsvorbereitungsjahr können berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis aufgenommen werden, die wegen fehlender Berufsreife auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden sollen und zuvor mindestens das Ziel der 8. Jahrgangsstufe (Versetzung nach Jahrgangsstufe 9) erreicht haben. Weiterhin können berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis aufgenommen werden, die eine Förderschule mit dem Abschluss des Bildungsganges der allgemeinen Förderschule oder mit der Berufsreife oder einem gleichwertigen Bildungsabschluss verlassen haben.
Zweijährige Berufsvorbereitung - BVJ2
In die zweijährige Berufsvorbereitung in Vollzeitform werden berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis aufgenommen, die die Förderschule im Sinne des § 36 des Schulgesetzes ohne Abschluss verlassen. Weiterhin können Schülerinnen und Schüler der Förderschule, Regionalen Schule oder der Gesamtschule aufgenommen werden, die nach mindestens neun Schulbesuchsjahren das Ziel der Jahrgangsstufe 8 nicht erreicht haben. In begründeten Einzelfällen können im Einvernehmen mit der zuständigen Schulbehörde weitere Schülerinnen und Schüler zugelassen werden.
Berufsvorbereitungsjahr für Aussiedler - BVJA
In das BVJA werden berufsschulpflichtige jugendliche Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sowie berufsschulpflichtige jugendliche Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aufgenommen, die über keine ausreichenden Sprachkenntnisse verfügen, um dem Unterricht in einer Regelklasse einer beruflichen Schulart folgen zu können, und die sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis befinden.
Quelle: https://www.bildung-mv.de/lehrer/schule-und-unterricht/schularten/berufliche-schule/berufsschule/
Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) der Agentur für Arbeit unterstützt Schülerinnen und Schüler, die noch unsicher sind, welcher Beruf zu ihnen passt. Sie lernen verschiedene Berufsfelder und Betriebe kennen, um den passenden Beruf zu finden. Neben praktischer Erfahrung bereitet die Maßnahme auch theoretisch auf die Ausbildung vor.
Mehr Informationen finden Sie hier
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsvorbereitende-bildungsmassnahme
Eine allgemeine Übersicht zu Freiwilligendiensten und mehr gibt es hier: Alternativen für die Zwischenzeit | Bundesagentur für Arbeit
Oder den Wegweiser für MV herunterladen: Regionalschrift MV Wegweiser - Dein Weg in die Ausbildung 2023/2023
Wichtige Ansprechpartner:
Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit
Beratungsgespräch hier vereinbaren:
Einen Termin bei deinem/r Berufsberater/in erhältst du unter der kostenlosen Servicenummer: 0800 4 5555 00 (gebührenfrei), online unter www.arbeitsagentur.de/bildung/berufsberatung
Die Arbeitsbündnisse Jugend-Beruf
Hansestadt Rostock | Jugendhaus Rostock | Kopernikusstr. 1a 18057 Rostock |
Tel. 0381 4611 123 E-Mail: info@jugendhaus-rostock.de |
www.jugendhaus-rostock.de |
Landkreis Rostock | Jugendberufsagen-tur im LK HRO | Eisenbahnstraße 3, 18273 Güstrow | www.jugendberufsagentur-lkros.de/kontakt | www.jugendberufsagentur-lkros.de |
Landkreis Mecklen-burgische Seenplatte | JugendSeviceMSE | Ponyweg 37 - 43, 17034 Neubrandenburg | Tel. 0395 7662001 E-Mail: Neubranden-burg.jugendservicemse@arbeitsagentur.de |
www.juse-mse.de |
Landkreis Vorpommern-Rügen |
Arbeitsbündnis Jugend und Beruf |
Carl-Heydemann-Ring 98, 18437 Stralsund | TTel. 03831 357 3406 E-Mail: Arbeitsbuendnis-SchuleBeruf@lk-vr.de |
www.lk-vr.de/Hinweise/Uebergang-Schule-Beruf |
Landkreis Vorpom-mern-Greifswald | Jugendberufsagen-tur VG | An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk | Tel. 03834 8760 2755 E-Mail: simone.kasel@kreis-vg.de |
www.kreis-vg.de/buergerservice/jugendberufsagentur |
Landkreis Ludwigslust-Parchim |
Arbeitsbündnis Ju-gend-Beruf | Postanschrift: Postfach 160220 I19092 Schwerin Büroanschrift: Putlitzer Straße 25,19370 Parchim |
Tel: +49 3871 722–4207 E-Mail: Uta.Gellermann@kreis-lup.de |
www.kreis-lup.de/ |
Schwerin | Arbeitsbündnis Jugend und Beruf |
Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin |
Tel. 0385 545 2113 E-Mail: Schwe-rin.Berufsberatung@arbeitsagentur.de |
www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/kinder-jugend-familie/kinder-und-jugendarbeit/uebergang-schule-ausbildung-beruf/ |
Landkreis Nordwest-mecklenburg | Arbeitsbündnis Jugend und Beruf |
Börzower Weg 3 23936 Grevesmühlen |
Tel. 03841 3040 4002 E-Mail: Schwe-rin.Berufsberatung@arbeitsagentur.de |
www.nordwestmecklenburg.de/de/jugend |