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Schulabgang, aber noch kein Ausbildungsplatz?

Zwischen Schule und Ausbildung

Nicht allen jungen Menschen gelingt es auf Anhieb, einen Ausbildungsplatz für sich zu finden. Sofern diese jungen Menschen noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, gilt für sie nach wie vor die Schulpflicht. Für diesen Fall gibt es Angebote im sogenannten "Übergangssystem".

Die Kenntnis der dieser Angebote kann Lehrkräften helfen, bei einer Beratung von Schüler:innen und Eltern Alternativen aufzuzeigen. Der erste Schritt sollte das gemeinsame Gespräch mit einer Fachkraft der Berufsberatung sein, die genauer über die Angebote im Übergangssystem bescheid weiß.