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Gesetzliche & administratorische Vorgaben

Das Betriebspraktikum ist in vielen Bundesländern ein im schulischen Bildungskanon fest verankertes Bildungsangebot, so auch in Mecklenburg-Vorpommern. Hier heißt es im § 7, Abs. 4 des Schulgesetzes von 2019: „Das Schülerbetriebspraktikum ist obligatorischer Bestandteil der schulischen Berufs- und Studienorientierung und somit Bestandteil des Unterrichts.“ Diese Feststellung wird durch die Verwaltungsvorschrift „Berufliche Orientierung an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ mit weiteren Vorgaben untersetzt. Folgende Eckpunkte sind verbindlich festgelegt.

  • Die Schüler:innen sollen ab der 8. Jahrgangsstufe und über mindestens zwei Jahrgangsstufen verteilt an insgesamt 25 Arbeitstagen die Möglichkeit haben, eine Form des Betriebspraktikums zu absolvieren.
  • Mind. fünf Tage davon sollen im Block durchgeführt werden; die Gestaltung der anderen 20 Tage obliegt der Schule.
  • Weiterhin sollen nach Möglichkeit fünf Tage als „Sozialpraktikum“ in Einrichtungen des Sozial- oder Gesundheitswesens erfolgen
  • Die Praktika sind in der Schule vor- und nachzubereiten.

 

In der Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift werden weitere Hinweise gegeben, so unter anderem:

  • Die Auswahl eines geeigneten Praktikumsplatzes für das Schülerbetriebspraktikum treffen die Schülerinnen oder Schüler oder die Erziehungsberechtigten in Abstimmung mit der Praktikumsleitung.
  • Auf begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Praktikumsplatz in einem anderen Bundesland oder im europäischen Ausland genehmigt werden. Voraussetzung sind die Genehmigung durch die Schulleitung, im Falle eines Auslandspraktikums die Genehmigung durch die zuständige untere Schulbehörde sowie der Nachweis einer gesicherten Finanzierung.
  • Beschrieben werden ferner die Aufgaben der Praktikant:innen, der Praktika-Einrichtungen sowie der Lehrkraft, die Praktika begleitet.

 

Autorenkennzeichnung
Dr. Claudia Kalisch, Jörg Friese, Thomas Bohn
Universität Rostock, Institut für Berufspädagogik
29. Mai 2024