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Freiwilliges Schüler:innenferienpraktikum

Dieses Angebot ist vom 22.07.2024 bis zum 31.12.2025 verfügbar.
Angebotstyp
  • Praktische Erfahrungen
Phase
  • Erkunden
  • Entscheiden
  • Erreichen
Zielgruppe
  • Lehrer:innen
  • Schüler:innen
  • Eltern
Schultyp
  • mit Abschluss Berufsreife
  • mit Abschluss Mittlere Reife
  • mit Abschluss Abitur
Jahrgangsstufe
  • 8. Klasse
  • 9. Klasse
Region
  • LK Mecklenburgische Seenplatte
  • LK Rostock
  • LK Vorpommern-Greifswald
  • LK Vorpommern-Rügen
  • Rügen
  • Rostock
  • Usedom

Sie haben Schüler in Ihrer Klasse, die geschickt sind und Interesse am Handwerk haben? Dann ist das bezahlte Ferienpraktikum genau das Richtige für Ihre Schützlinge.

 

Pädagogische Zielsetzung

Warum ein Ferienpraktikum im Handwerk?

  1. Erlebe die Praxis hautnah: Tauche ein in die faszinierende Welt des Handwerks und sammle wertvolle Erfahrungen direkt vor Ort.
  2. Berufsorientierung: Finde heraus, welcher Handwerksberuf dir liegt und welche Fähigkeiten du mitbringst.
  3. Attraktive Prämie: Als Dankeschön für dein Engagement erhältst du 120 Euro pro Woche (für max. 3 Wochen/Jahr) – denn wir schätzen deine Zeit und deinen Einsatz.

 

Vorbereitung

Was muss vorbereitet werden?

Melde dich einfach über unsere Website an:

https://www.hwk-omv.de/artikel/120-euro-pro-woche-fuer-dein-praktikum-in-den-ferien-18,0,2529.html

 

Der Praktikumsvertrag muss ausgefüllt und unterzeichnet (vom Praktikumsbetrieb, Schüler:innen und bei unter 18-Jährigen die Erziehungsberechtigten) 14 Tage, spätestens aber eine Woche vor Beginn des Praktikums in der Handwerkskammer vorliegen.

 
Art der Vorbereitung
  • Ad Hoc
  • Aufbereiten von Materialien
  • Druck von Materialien
  • Recherche/Einarbeitung
Durchführungsorte
  • Schule
  • Extern
  • Online
 

Durchführung

Zeit nach Absprache
Was muss durchgeführt werden?

Was erwartet dich?

Während des Ferienpraktikums arbeitest du Seite an Seite mit erfahrenen Handwerkern. Du lernst die unterschiedlichsten Tätigkeiten kennen und bekommst einen Einblick in die Vielseitigkeit dieses Berufsfeldes. Ob Tischler, Elektriker, Maler, Installateur oder Zweiradmechaniker – bei uns findest du heraus, welcher Job dir Spaß macht und zu deinen Talenten passt.

Und das Beste daran:

Neben den praktischen Erfahrungen und neuen Kenntnissen, die du sammelst, wartet am Ende des Praktikums eine attraktive Prämie auf dich!

 

Nachbereitung

Was muss nachbereitet werden?

Die Schülerpraktikumsprämie wird erst nach dem Praktikum gezahlt und wenn ihr folgende Dokumente im Original bei uns eingereicht habt:

  1. Arbeitszeitnachweis (bitte das Dokument im Handwerksbetrieb ausfüllen und unterschreiben lassen)
  2. Befragungsbogen zum Schülerferienpraktikum

Diese Dokumente könnt ihr von dieser Seite herunterladen. Die Unterlagen sollen spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des Praktikums eingereicht werden. Wenn alle Dokumente bei der Kammer vollständig vorliegen, wird die Praktikumsprämie auf das von Euch angegebene Konto überwiesen (Konto des Schüler/der Schülerin oder der Eltern).

 

Kontakt

 
Wie werden Eltern in Ihr Angebot eingebunden?

Ein Praktikumsvertrag zwischen Angehörigen wird nicht gefördert. Gleiches gilt für einen Praktikumsvertrag zwischen einem Schüler/ einer Schülerin und einem Handwerksbetrieb, in welchem ein Angehöriger als Gesellschafter oder Geschäftsführer auftritt.

Angehörige sind:

  1. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist,
  2. Pflegeeltern und Pflegekinder.

Schülerinnen und Schüler, die vor den Ferien von der Schule abgehen, können keine Praktikumsprämie in Anspruch nehmen.

Die Letztempfänger dürfen keine Zuwendungen des Landes, sonstiger öffentlicher Stellen oder andere staatliche Geldleistungen für den gleichen Zweck erhalten.

Für einzelne Tage der Nichtteilnahme am Praktikum (z. B. wegen Krankheit) wird die Prämie anteilig gekürzt.

Rechtliche Hinweise: Ein Anspruch der Antragsteller auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Praktikanten dürfen keine Zuwendungen des Landes, sonstiger öffentlicher Stellen oder andere staatliche Geldleistungen für den gleichen Zweck erhalten. Für einzelne Tage der Nichtteilnahme am Praktikum (z. B. wegen Krankheit) wird die Prämie anteilig gekürzt.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.hwk-omv.de/artikel/120-euro-pro-woche-fuer-dein-praktikum-in-den-ferien-18,0,2529.html

 

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