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Gesetzliche Verankerung: Warum „Mission ICH“ an Schulen in M-V?

Seit dem 01.01.2020 gilt die 6. Novelle des Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V). Das Ziel Beruflicher Orientierung als integraler Bestandteil aller Fächer und Jahrgangsstufen ist es, zur Entfaltung der Persönlichkeit und zur Selbstständigkeit der Entscheidungen und Handlungen von Schüler:innen  so beizutragen, dass sie aktiv und verantwortungsvoll am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben können (§ 2 Abs. 2, § 7). Dazu gehört es, eine individuell angemessene Berufsperspektive zu entwickeln und sich für einen Berufsweg zu entscheiden.

Vorgaben zur Umsetzung von „Mission ICH“ sind in der Verwaltungsvorschrift - Berufliche Orientierung an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Juli 2021 verankert. Hierin heißt es in 3.1, dass Ergebnisse eines Verfahrens zur Analyse fachlicher und überfachlicher Fähigkeiten als Grundlage für die Auswahl und Ausgestaltung der Angebote Beruflicher Orientierung dienen. „Mission ICH“ wird hierbei explizit in seiner Funktion als (schuleigenes) Analyseinstrument benannt. Seine systematische Einführung erfolgt seit dem Schuljahr 2021/2022.

 

Autorenkennzeichnung
Esther Zimmermann, Tobias Prill
Universität Rostock, Institut für Berufspädagogik
16. August 2024