BO in den Verordnungen des Landes M-V
Die Verwaltungsvorschrift Beruflichen Orientierung an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (2021) beschreibt, worauf bei der Gestaltung und Umsetzung der Beruflicher Orientierung an Schulen verbindlich zu achten ist.
Zentrale Eckpunkte für allgemeinbildende Schulen sind:
• Jede Schule erstellt ein eigenes BO-Konzept. Darin bildet „Mission ICH“, eine modular aufgebaute, jahrgangsübergreifende pädagogische Maßnahme, als schuleigenes Analyseverfahren die Grundlage der Ausgestaltung der (weiteren) Angebote.
• Jede Schule benennt eine BO-Koordinator:in, die bzw. der Mitglied der Steuergruppe ist und eine BO-Arbeitsgruppe leitet.
• BO-Portfolio-Arbeit, Schülerbetriebspraktikum und Bewerbungstraining sind wesentliche BO-Maßnahmen.
• Mit folgenden Personen(-Gruppen) bzw. Institutionen soll eng kooperiert werden: Personensorgeberechtigte, Berufsberater:innen der Bundesagentur für Arbeit, Mitarbeiter:innen von Jugendberufsagenturen bzw. Arbeitsbündnissen Jugend-Beruf sowie weiteren außerschulischen Kooperationspartnern und Betrieben.
• Alle Maßnahmen wie auch das Konzept als Ganzes werden regelmäßig bedarfsgerecht evaluiert und weiterentwickelt.
Sie werden ergänzt durch weiterführende Hinweise zur Gestaltung der BO an Gymnasien und beruflichen Schulen.
Da sowohl bildungs- und arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen sowie neue Erkenntnisse aus der Berufswahl- und Berufsorientierungsforschung berücksichtigt werden, wird die Verwaltungsvorschrift in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Weitere rahmengebende Dokumente sind:
• Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern: „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf“ (24.6.2019)
• Handreichung zur landesweiten Umsetzung des §31a SGB III