BO im Schulgesetz des Landes M-V
In allen Schulgesetzen der Bundesrepublik Deutschland wird der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schulen festgeschrieben. Im Kern geht es darum, "die Entfaltung der Persönlichkeit und die Selbstständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen so zu fördern, dass die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, aktiv und verantwortungsvoll am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzuhaben." So ist es auch im Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern, § 2, Abs. 2 aufgenommen.
Das Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern verankert in § 7 weiterhin, dass Berufliche Orientierung …
• in altersangemessen, aufeinander aufbauenden Phasen,
• fächerübergreifend mit Leitfunktion des Faches Arbeit-Wirtschaft-Technik,
• in enger Kooperation mit Erziehungsberechtigten, der Bundesagentur für Arbeit und außerschulischen Partnern wie auch Betrieben,
• unter Berücksichtigung berufsbezogener Unterrichtsinhalte und Realisierung von Praktika
umgesetzt werden soll.